Wir brauchen Ihre Hilfe!
Sandsäcke sind noch da, 300 davon wurden bereits gefüllt und an viele betroffene Stellen verteilt.
Um weitere präventive Maßnahmen zu ergreifen werden weitere Säcke mit Sand befüllt, die Gemeindeverwaltung bittet Sie liebe Bürger- und Bürgerinnen der Gemeinde Steinigtwolmsdorf, Weifa und Ringenhain um Ihre Mithilfe.
Wir brauchen helfende Hände.
Wann: 19.08.2022
Zeit: 13:00 Uhr
Wo: Splitthalle Weifa
Gemeindeverwaltung Steinigtwolmsdorf
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Liebe Einwohnerinnen und Einwohner.
Erneut wurden wir vom Starkregen heimgesucht. Innerhalb von kurzer Zeit standen wieder Keller voll mit Wasser, die Bäche traten über die Ufer, Schlamm und Steine ergoss sich über die Straßen, Wege und Plätze.
Feuerwehren, Mitarbeiter vom Bauhof und Anwohner haben ihr Möglichstes getan, um größere Schäden zu verhindern.
Momentan sind wir immer noch bei den Aufräumungsarbeiten.
All den fleißigen Helfern möchte ich erst einmal meinen Dank aussprechen, ich war von dem Gemeinschaftssinn überwältigt.
Die finanziellen Zusagen unserer Landesregierung aus den Ereignissen vor einem reichlichen Jahr sind nur auf Wiederherstellung der vorhandenen Infrastruktur, das heißt nur Instandsetzung, begrenzt.
Das ist in den meisten Fällen völlig unzureichend.
Wir haben uns deshalb erneut an Landkreis, Landestalsperrenverwaltung und Landesregierung gewandt und um Hilfe gebeten.
Es ist dringend notwendig, vorsorglichen Hochwasser- und Starkregenschutz konzeptionell zu planen und umzusetzen. Auch zukünftig werden wir von solchen schlimmen Ereignissen nicht verschont bleiben.
Gleichzeitig bitte ich alle Anlieger unserer Dorfbäche dafür zu sorgen, dass das Freischneiden von Sträuchern im Uferbereich verpflichtend von ihnen durchgeführt werden muss. Im Bereich der Wesenitz ist das in Verantwortung der Landestalsperrenverwaltung, mit der wir in Verbindung stehen.
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, nur gemeinsam können wir permanent unsere Sorgen weitertragen und auf Hilfe hoffen. Ich lasse nicht locker, das verspreche ich Ihnen.
Kathrin Gessel
Bürgermeisterin
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Die Gemeinde Steinigtwolmsdorf als selbstständige Kommune hat zum 01.01.2023 folgende Stelle zu besetzen:
Mitarbeiter im gemeindeeigenen Bauhof
Die Stelle ist unbefristet.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Das sind Ihre Aufgaben:
- Pflege-, Instandhaltungs- und Hausmeisterarbeiten im gemeindlichen Liegenschaftsbereich
- Pflege- und Instandhaltungsarbeiten im gemeindlichen Infrastruktur- und Grünflächenbereich
- Durchführung des Winterdienstes im gesamten Ortsgebiet zur Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht
- Fuhrpark- und Geräteeinsatz und deren Unterhaltung
- Unterhaltung und Kontrolle öffentlicher Spiel- und Sportplätze
- Unterstützung allgemeiner Tätigkeiten im Gemeindegebiet
- Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gemeindegebiet
- Organisation der Arbeitstätigkeit
Das bringen Sie mit:
- Handwerkliche Ausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung im Baugewerbe sind von Vorteil
- handwerkliches Geschick und die Fähigkeiten zum Führen von motorbetriebenen, elektrischen und selbstfahrenden Arbeitsgeräten (Motorsense, Rasenmäher)
- Engagement für gemeindliche Belange sowie freundliches und korrektes Auftreten
- Einsatzbereitschaft auch über die Regelarbeitszeit hinaus (bei Notwendigkeit ggf. auch am Wochenende), Belastbarkeit, wirtschaftliches Denken und Handeln, Teamfähigkeit werden erwartet
- Körperliche Tauglichkeit für die sach- und fachgerechte Ausführung aller Arbeitsvorgänge
- Zuverlässigkeit, Zielstrebigkeit und Lernbereitschaft
- Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
- Führerschein Klasse C, CE
- Die Bereitschaft zur aktiven Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Steinigtwolmsdorf wird vorausgesetzt
Wir bieten Ihnen:
- Eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem engagierten und aufgeschlossenen Team
- Die Vergütung erfolgt nach TVöD-VKA mit einer Stellenbewertung in Entgeltgruppe 4, Jahressonderzahlung, jährliches Leistungsentgelt
- 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage Arbeitswoche
- Betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung) sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
- Persönliche und fachliche Entwicklung durch gezielte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Schwerbehinderte beziehungsweise ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Zur Berücksichtigung bitten wir Sie, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie uns Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise, Qualifikationsnachweise, Beurteilungen) bitte bis zum 25.09.2022 an die
Gemeinde Steinigtwolmsdorf
Am Markt 1
01904 Steinigtwolmsdorf
oder per E-Mail ausschließlich im PDF-Format: ordnungsamt@gemeinde-steinigtwolmsdorf.de
Bewerbungshinweise:
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei. Die Bewerbungsunterlagen werden nur auf Wunsch und unter Mitsendung eines frankierten Umschlages zurückgesandt. Dies gilt auch für Mappen und Folien. Bei erfolgloser Bewerbung nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens erteilen.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Gruhl unter der Telefonnummer 035951 – 18 288 15 gern zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Kathrin Gessel
Bürgermeisterin
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Aktuelle Regelungen des Landratsamtes Bautzen zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und Brunnen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der derzeitig lang anhaltenden Trockenheit hat das Landratsamt aktuelle Regelungen zum oben genannten Thema veröffentlicht.
Für mehr Informationen nutzen Sie bitte den folgenden Link:
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Zur Lage des Wasserhaushaltes
Die drei Dürrejahre 2018, 2019 und 2020 sind uns noch in Erinnerung. Das Jahr 2021 war dann erheblich feuchter, wenn auch die Regenfälle sehr ungleichmäßig fielen. Das Hochwasser am 17.07.2021 wurde durch Starkregenereignisse verursacht mit so heftigen Regenmengen in kurzer Zeit, dass das Wasser selbst von unbefestigten Flächen in starken Strömen abfloss.
Für den Wasserhaushalt brachte dies leider keine wirkliche Erholung: Die Böden konnten die Wassermengen nicht aufnehmen und das Wasser floss über Bäche und Flüsse ab. - 2 - Deshalb ging insbesondere der Grundwasserhaushalt weiter geschwächt in das 2022. Damals waren ca. 60-70% der Grundwassermessstellen im Niedrigwasserzustand. Besonders seit dem Frühjahr ist dieser Anteil wieder auf fast 90% gestiegen:
https://www.wasser.sachsen.de/niedrigwasser-15753.html
Das Jahr 2022 war nun nach relativ feuchtem Winter seit dem Frühjahr wieder extrem trocken, insbesondere im März, Mai und Juni. Detailliertere Informationen enthalten die gewässerkundlichen Monatsberichte des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie:
https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/lhwz/hydrologische-wochen-undmonatsberichte.html
Aktuell sind zudem schon seit Wochen fast alle Oberflächenwassermessstellen (Pegel) im Niedrigwasserstand. Daran konnten auch die Niederschläge in der 26. Kalenderwoche Ende Mai/Anfang Juni nichts ändern; und auch nach den Niederschlägen des letzten Wochenendes werden die Pegel schnell wieder auf Niedrigwasserstand fallen. Denn es bleibt warm und trocken, und auch aus dem Grundwasser bekommen die Bäche und Flüsse wenig Zustrom. Besonders betroffen ist das Flussgebiet der Schwarzen Elster: Hier flossen beispielsweise in der 29. Kalenderwoche nur 1 (!) bis 15% des mittleren Abflusses für Juli tatsächlich ab (im Flussgebiet der Spree waren es aber auch nur 15 bis 25%). Die Schwarze Elster selbst trocknete aus, gleiches geschah mit Nebenarmen und Mühlgräben. Bäche und Flüsse sind landschaftsprägend und zudem wertvolle Ökosysteme. Die Grundwasservorkommen wiederum sind im Landkreis Bautzen die einzige Trinkwasserquelle. Nicht zuletzt sind die Wasservorkommen auch eine wichtige Ressource für Löschwasser bei sehr hoher Waldbrandgefahr. Sie müssen daher unbedingt geschützt werden.
Warum noch eine Allgemeinverfügung mit Verboten?
Schon im Juni 2019 hatte das Landratsamt eine Allgemeinverfügung mit einem Entnahmeverbot mittels Pumpe aus Bächen und Flüssen erlassen. Diese beschränkt sich auf den erlaubnisfreien sogenannten „Eigentümer- und Anliegergebrauch“ und gilt seitdem unverändert. Wer eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes oder auch eine alte Nutzungsgenehmigung aus der Zeit der DDR besitzt, ist von dieser Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2019 nicht betroffen. Die angespannte Lage des Wasserhaushaltes zeigt aber, dass die Anstrengungen zu seinem Schutz verstärkt werden müssen. Deshalb hat das Landratsamt am 28.07.2022 eine nochmals strengere Allgemeinverfügung erlassen. Zum einen erweitern wir damit das Verbot auf solche Entnahmen, die zwar auf einer Erlaubnis beruhen, aber keine „Niedrigwasserklausel“ enthalten – d. h. eine Auflage zur Einstellung der Nutzung bei Niedrigwasser. Damit ist die Entnahme nur noch erlaubt:
- Zur Gefahrenabwehr – also insbesondere für die Entnahme von Löschwasser durch die Feuerwehren.
- Wenn der Benutzer neben der wasserrechtlichen Erlaubnis einen Vertrag über die Wasserbereitstellung mit der Landestalsperrenverwaltung (LTV) hat. Das ist dort möglich, wo die LTV den Wasserabfluss im Gewässer aus der Talsperre Bautzen sowie den Speicherbecken im Seenland steuern und die Entnahme ausgleichen kann;
- Wenn die Entnahme für die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen dient, also zur Pflege von Ausgleichspflanzungen, Biotopen oder Denkmalen;
- Wenn die Entnahme mit Handgefäßen durchgeführt wird. Dieser sogenannte „Gemeingebrauch“ ist von der Allgemeinverfügung streng genommen gar nicht betroffen, die Regelung dient nur der Klarstellung. Zum anderen wird nunmehr auch die Grundwasserbenutzung Beschränkungen unterworfen, speziell die Verwendung von Wasser aus Gartenbrunnen. Damit soll eine besonders verschwenderische Wasserverwendung, das Rasensprengen, zeitlich beschränkt und auf die verdunstungsarme Zeit gelegt werden. Dies ist für den Gartenbesitzer eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dennoch können immer wieder Rasensprenger auch in der Hitze des Tages beobachtet werden. Wir können verstehen, dass Sie vielleicht um Ihren Rasen bangen. Bei dem derzeit herrschenden Wassermangel muss der Rasen aber hinter der Trinkwasserversorgung, der Löschwasserbereitstellung und selbst dem Bewässern von Nutzpflanzen zurückstehen. Schließlich wird er meist regelmäßig gemäht und ist dann oft nur noch Gartenabfall.
Wie geht es weiter?
Es hängt alles davon ab, wann die diesjährige Hitze- und Dürreperiode endet. Die neue Allgemeinverfügung ist vorerst bis zum 30.09.2022 befristet. Sollte sich vorher bereits eine grundlegende Änderung der Wetterlage einstellen, kann sie auch vorher schon widerrufen werden. Wenn die Trockenheit wie 2018 bis in den Oktober dauert, kann sie aber auch noch einmal verlängert werden. Entspannt sich die Lage und die Allgemeinverfügung wird nicht verlängert, gilt wieder die Allgemeinverfügung von 2019 mit dem Verbot der erlaubnisfreien Benutzung durch Eigentümer und Anlieger von Gewässergrundstücken. Bis dahin wird das Landratsamt bei seinen Kontrollen verstärkt auf illegale Wasserentnahmen achten und diese auch als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld verfolgen.
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Information der Gemeindeverwaltung
Sehr geehrte Steuerzahler,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass am 15.08.2022 die Grundsteuer und die Gewerbesteuervorauszahlungen für das 3. Quartal 2022 fällig sind.
Bitte prüfen Sie auch, ob für vorangegangene Fälligkeiten noch offene Zahlungsverpflichtungen bestehen und bei erteiltem Lastschrifteneinzug Ihre Bankverbindung noch aktuell ist.
Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, wird um fristgemäße Zahlung gebeten.
Gemeindekasse
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Bei Fragen zur Grundsteuerreform – wichtige Hinweise an alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
derzeit erreichen die Gemeindeverwaltung verstärkt Anfragen zur Grundsteuerreform.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Mitarbeiter nicht befugt sind, Informationen zu Grundstücken bereitzustellen, Auskünfte zu erteilen oder Hilfe beim Ausfüllen der Anträge zu geben.
Formulare zur Grundsteuererklärung erhalten Sie nur beim Finanzamt.
Servicetelefon des Finanzamtes Bautzen: 03591 488-9090
Unter "Grundsteuerportal Sachsen 2022" finden Sie im Internet Flurstücksinformationen zum Stichtag 01.01.2022 z.B. Bodenrichtwerte, amtliche Fläche, Art der Nutzung und vieles andere mehr.
Steueramt Gemeindeverwaltung
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Hinweise - Befahrung Waldwege - Mülltouren entfallen
Aufgrund der aktuell sehr hohen Waldbrandgefahrenstufe 4 ist eine Befahrung der Wanderwege durch den Bauhof derzeit nicht möglich.
Die Entleerung der Mülleimer entlang der Wanderwege entfällt damit.
Wir bitten daher alle Bürger- und Bürgerrinnen, sowie Touristen so wenig wie möglich Essensreste und Verpackungen zu entsorgen.
Tun Sie unserem Wald- und der schönen Heimat den Gefallen.
Vermeiden Sie Müll.
Es dankt die
Gemeindeverwaltung Steinigtwolmsdorf
Veranstaltung zum Tag der Oberlausitz
Der Weifaer Mundartchor lädt alle Interessierten und Gäste herzlich zur Veranstaltung zum Tag der Oberlausitz ein.
Am 20. August 2022, ab 17 Uhr am bekannten Treffpunkt auf Zosel´ s Wiese, Lindenstraße 10, in Weifa.
Hans Klecker wird diese Veranstaltung mit Worten und Gedichten bereichern. Der Mundartchor Weifa ehrt mit Liedern aus der Heimat seine ortsbekannten Dichter Karl Gude, Gustav Wolf, Hans Pietsch und Eberhard Zenker mit einem kurzen Programm.
Am leiblichen Wohl wird es nicht fehlen, denn Becki´ s Getränkeshop wird, wie jedes Jahr, vorbildlich dafür sorgen.
Nach dem Programmteil ist vorgesehen, in bewährter Form mit allen Gästen bekannte, traditionelle Volkslieder zu singen und den Tag besinnlich mit Abendliedern ausklingen zu lassen.
Wer dabei sein möchte und gern mitsingt, sollte diese Oberlausitz-Veranstaltung nicht verpassen.
Wir freuen uns auf Sie! Der Weefner Mundartchor
Information Fundbüro – Gemeindeverwaltung Steinigtwolmsdorf
Am 16.07.2022 gegen 19:30 Uhr, wurde ein Samsung Handy auf dem Rundwanderweg bei den Sieben Linden in Richtung Wesenitz in Steinigtwolmsdorf gefunden.
Bringen Sie bitte zur Abholung den Ausweis und einen Nachweis zum Besitz bereit.
Bitte melden Sie sich im Sekretariat der Gemeindeverwaltung unter 035951 – 182880 oder per Mail an gemeinde@gemeinde-steinigtwolmsdorf.de
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Information Fundbüro – Gemeindeverwaltung Steinigtwolmsdorf
Am Montag, den 04.07.2022 gegen 8:00 Uhr früh, wurde ein Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln an der Kindertagesstätte auf der Straße zur Valtenbergsiedlung gefunden, 2 Schlüssel gehören zu einem Schließsystem.
Bitte melden Sie sich im Sekretariat der Gemeindeverwaltung oder per Mail an gemeinde@gemeinde-steinigtwolmsdorf.de
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Neue Informationen zur GRUNDSTEUERREFORM
Die Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben gemeinsam ein Video zur GRUNDSTEUERREFORM veröffentlicht.
In diesem Video wird noch einmal auf die Notwendigkeit und die Bedeutung der Grundsteuerreform hingewiesen.
Klicken Sie bitte auf folgenden Link:
Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform | DStGB
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Mitteilung Fundbüro
Dem Fundbüro wurden verschiedenste Sicherheitsschlüssel, die in der Badesaison 2021 in der Wasserwelt gefunden wurden, übergeben.
Die Schlüssel sind in der Gemeindeverwaltung Steinigtwolmsdorf abzuholen.
Ansprechpartner
Frau Schuster, 035951-182880 oder per Mail an gemeinde@gemeinde-steinigtwolmsdorf.de
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Bekanntmachung
des sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung
Aufruf - Investitionspaket Sportstätten vom 09.05.2022
Programmjahr 2022
Für Informationen klicken Sie bitte HIER.
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Aufruf des sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
zur Stimulation des Neustart Tourismus vom 16.05.2022
Für Informationen klicken sie bitte HIER .
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Breitbandprojekt
des Landkreises Bautzen - Aufruf zur Beantragung der Möglichkeit des kostenfreien Anschlusses im Projekt Cluster 10 - Frist 31.07.2022
Bitte klicken Sie HIER für mehr Informationen.
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Die neue Grundsteuer
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Finanzämter starten ab sofort mit Hotlines zur Grundsteuerreform.
Lesen Sie bitte dazu hier die MEDIENINFORMATION des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen
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MEDIENINFORMATION
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Für mehr Informationen klicken Sie bitte auf den Link.
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Angebote der Energieagentur für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bautzen
Für mehr Informationen klicken Sie bitte HIER.
Achtung, neue Webpräsenz: https://www.energieagentur-bautzen.de/
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Die Bereitschaftspraxen der KV Sachsen – Ihre Anlaufstellen, wenn Ihre Arztpraxis geschlossen hat:
Bereitschaftspraxen werden oft auch als „Portalpraxen“ bezeichnet und dienen der Behandlung von Patienten mit nicht lebensbedrohlichen Beschwerden, die normalerweise tagsüber eine Arztpraxis aufsuchen würden, deren Behandlung aber aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Praxisöffnungstag warten kann.
Telefonisch ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der kostenfreien bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 erreichbar. Weitere Informationen zu den Bereitschaftspraxen in Ihrer Region finden Sie unter folgendem Link auf der Internetpräsenz der KV Sachsen:
www.kvsachsen.de > Bürger > Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Bei lebensbedrohlichen Symptomen, z. B. Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft, Vergiftungen, ist der Rettungsdienst unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 112 zuständig.
Damit die Wartezeiten akut erkrankter Personen nicht unnötig verlängert werden, sind die Bereitschaftspraxen keine Anlaufstellen zur ausschließlichen Ausstellung von Wiederholungsrezepten oder Folgebescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit. Unbedingt zu beachten ist, dass Bereitschaftspraxen keine Anlaufstellen für Personen mit Verdacht auf COVID-19 sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Hier finden Sie die INFORMATIOBSBOX zum ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV Sachsen
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Sächsische Förderung von Speichern und Ladeinfrastruktur
Informationen der Energieagentur des Landkreises Bautzen
Für nähere Informationen klicken Sie bitte HIER.
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Digitale Sperrmüllkarte ab 2022
Bereits seit geraumer Zeit besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit die Sperrmüll-Abholung digital zu beantragen. Das bestehende Online-Angebot wird auch intensiv genutzt, weil damit eine deutlich schnellere Beantragung und anschließend die zügigere Bearbeitung verbunden ist.
Ab dem Jahr 2022 wird die Sperrmüllkarte daher grundsätzlich nur noch digital angeboten. Auf eine zusätzliche Verteilung der Karten in der bisherigen Form wird verzichtet. Detaillierte Informationen zur Sperrmüll-Beantragung finden Sie im Mittelteil des neuen Abfallkalenders 2022, der im Zeitraum vom 06.12.-17.12. verteilt wird.
Die Sperrmüllkarte-online finden Sie in unserer AbfallApp oder Sie besuchen uns im Internet unter www.landkreis-bautzen.de Mit dem Suchbegriff „Sperrmüll“ kommen Sie leicht ans Ziel.
Für Bürgerinnen und Bürger, die die Online-Variante nicht nutzen können, steht aber ein Alternativangebot zur Verfügung. Informationen dazu enthält ebenfalls der neue Abfallkalender 2022.
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Der Landkreis Bautzen hat sein Busnetz überarbeitet.
Neues Busnetz im Landkreis Bautzen ab Januar 2022
Neue Wege, neue Linien auch im Schülerverkehr
Mehr Informationen erhalten Sie hier:
- Grundlegende Fragen zum neuen Busnetz ab Januar 2022
- Ankünfte an der Grundschule Steinigtwolmsdorf
- Abfahrten an der Grundschule Steinigtwolmsdorf
- Fahrplan Weigsdorf/Köblitz - Crostau - Rodewitz - Neuschirgiswalde - Steinigtwolmsdorf
- Fahrplan Steinigtwolmsdorf - Bautzen- Neukirch und zurück
- Fahrplan Bischofswerda - Neukirch - Sohland und zurück
- Fahrplan Bautzen - Gaußig - Neukirch - Wehrsdorf und zurück
- Fahrplan Kirschau - Wilthen - Neukirch - Wehrsdorf und zurück
- Übersicht über die neuen Liniennummern
Ein Netz für alle. Das neue Busnetz für den Landkreis Bautzen
Der Landkreis Bautzen möchte seinen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten. Dabei ist die Stärkung umweltfreundlicher Verkehrsmittel ein wichtiger Faktor zur Einsparung des CO2-Ausstoßes. Mit der Bereitstellung eines nutzerfreundlichen Angebotes im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) soll eine umweltfreundliche Alternative zum Pkw geschaffen werden. Nicht nur deshalb wurde das bestehende Busliniennetz im Landkreis Bautzen einer umfassenden Untersuchung unterzogen. Auf Grundlage einer Bestandsaufnahme und verschiedener Verbesserungsmöglichkeiten wurde ein neues Busliniennetz erarbeitet. Der Landkreis Bautzen hat, in enger Zusammenarbeit, mit den Verkehrsverbünden Oberelbe (VVO) und Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON), den Städten und Gemeinden im Landkreis sowie benachbarten Aufgabenträgern dieses neue Busnetz konzipiert. Dieses geht nun zum 01.01.2022 an den Start geht.
Zum 1. Januar 2022 bekommt der Landkreis Bautzen ein neues Busnetz. Die Linien bekommen neue Nummern und einige Wege ändern sich. Zudem sind zukünftig mehr Busse unterwegs.
Am 1. Januar 2022 gehen die Regionalbus Oberlausitz GmbH und weitere Partner im Landkreis Bautzen mit einem modernisierten Busnetz an den Start. Das Angebot wird für Sie besser und schneller und durch den Einsatz von Niederflurbussen zum barrierefreien Ein- und Ausstieg zudem noch komfortabler. Im Landkreis hat sich in den vergangenen Jahren viel verändert, so sind neue Schulstandorte, Siedlungen und Gewerbegebiete entstanden, die nun zeitgemäß angebunden werden.
Der Fahrplan wird deutlich erweitert: Die Busunternehmen im Landkreis Bautzen werden zukünftig über 12 Millionen Kilometer pro Jahr zurücklegen – zwei Millionen mehr als bisher. Mit dem PlusBus und dem TaktBus als Rückgrat des neuen Netzes werden Fahrpläne einfacher, Linien sind regelmäßiger unterwegs und Fahrzeiten lassen sich leichter merken.
Mit der Einführung des PlusBusnetzes, gut erkennbar an den 500-er Liniennummern, hat der Landkreis die Hauptverkehrsachsen gestärkt. Hier fahren PlusBusse jetzt von 5 bis 21 Uhr stündlich, TaktBusse alle zwei Stunden unabhängig davon, ob gerade Schul- oder Ferienzeit ist – beide verbinden die Hauptorte im Kreis und stellen gute Übergänge zur Bahn sicher. Damit soll auch Pendlern ermöglicht werden, für den Arbeitsweg den Bus zu nutzen.
Diese Linien werden in der Fläche durch Nebennetzlinien ergänzt, welche in gewohnter Qualität die Dörfer im ländlichen Raum erschließen und die Schülerbeförderung sicherstellen. Sie tragen zukünftig 700-er Nummern.
Die neuen Liniennummern helfen, das Angebot zu unterscheiden: Neben den PlusBussen und TaktBussen mit ihren 500-er Nummern und den die ergänzenden Nebenlinien mit ihren 700-er Nummern erkennt man die Stadtbuslinien dann an zweistelligen Zahlen.
Fahrplanauskünfte erhalten Sie ab Anfang Dezember 2021 auf der Internetseite Ihres Verkehrsverbundes (www.vvo-online.de und www.zvon.de), ergänzende Informationen finden Sie unter www.busnetz-bautzen.de
Auch bei der Erneuerung der rund 1.500 Haltestellen tut sich einiges im Landkreis.
Bis 2023 werden alle Haltestellen im Landkreis neue Schilder und Schaukästen erhalten, in 15 Gemeinden ist der Austausch schon im Gange oder bereits abgeschlossen. Parallel arbeiten die Gemeinden, unterstützt von den Verkehrsverbünden und dem Landkreis, mit Hochdruck am barrierefreien Ausbau der Haltestellen.
Selbstverständlich ist das neue Busnetz kein statisches Konstrukt, es wird auch zukünftig durch den Landkreis und die Verkehrsunternehmen weiterentwickelt. Lob, Kritik oder Verbesserungsvorschläge können Sie an busnetz@lra-bautzen.de senden.
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Bekanntmachung
der Landesdirektion Sachsen
über die öffentliche Auslegung
der Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit im
Raumordnungsverfahren für das Vorhaben
„Elektrifizierung und bedarfsgerechter Ausbau der Eisenbahnstrecke
Dresden – Görlitz – Landesgrenze Deutschland/Polen“
Teilprojekt
„Errichtung einer 110 kV-Bahnstromleitung zur Energieversorgung
vom Unterwerk Arnsdorf – zum Unterwerk Pommritz“
auf Antrag der DB Netz AG vom 28.06.2021
Im Rahmen des Projektes Elektrifizierung und bedarfsgerechter Streckenausbau Dresden – Görlitz – Landesgrenze Deutschland/Polen plant die Deutsche Bahn AG den Neubau der Oberleitungsanlage mit einer Spannung von 15 kV und einer Frequenz 16,7 Hz. Ziel des Projektes ist der Lückenschluss des elektrischen Streckennetzes zwischen Dresden und Görlitz – Grenze D/PL. Dies stellt eine wesentliche infrastrukturelle Voraussetzung im Schienenpersonenverkehr zwischen den Ballungszentren Dresden und Wroclaw dar. Der Freistaat Sachsen unterstützt dieses Projekt in besonderem Maße. Es wurde daher als Maßnahme unter lfd. Nr. 20 in das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG, Anlage 4 zu §21) aufgenommen.
Derzeit ist die Strecke 6212 (Görlitz – Dresden) vom Bahnhof Dresden-Neustadt bis zum Bahnhof Dresden-Klotzsche elektrifiziert. Die Speisung der neuen Oberleitungsanlage (ca. 100 km) soll über zwei neue zusätzliche Einspeisepunkte bei Arnsdorf und bei Pommritz erfolgen.
Die Versorgung der Einspeisepunkte soll aus dem zentralen Bahnstromnetz erfolgen. Das Unterwerk Arnsdorf soll dabei über die bestehende Bahnstromleitung 311 (Uw Niedersedlitz – Uw Böhla) gespeist werden. Die Energieversorgung des Unterwerkes Pommritz soll durch eine ca. 60 km lange 110 kV Bahnstromleitung vom Unterwerk Anrsdorf zum Unterwerk Pommritz erfolgen. Dafür hat die Deutsche Bahn AG Unterlagen für ein Raumordnungsverfahren erarbeitet, so dass nach den Maßstäben der Raumordnung die raumverträglichste Trassierung gefunden werden soll.
Die Landesdirektion Sachsen führt als zuständige Behörde auf Antrag der Deutschen Bahn AG ein Raumordnungsverfahren mit der o.g. Zielstellung und Ermittlung der raumverträglichsten Trassenvariante. Dazu ist die Öffentlichkeit nach § 15 Abs. 3 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) im Raumordnungsverfahren zu beteiligen.
Die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren, bestehend aus der Raumwiderstandsanalyse inklusive Anhänge sowie einer kurzen technischen Beschreibung werden im Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen (www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/) unter der Rubrik Infrastruktur im Abschnitt Raumordnung veröffentlicht und sind dort mindestens im Zeitraum vom 28. Juni bis einschließlich 8. August 2021 öffentlich einsehbar.
Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise können bis einschließlich 15. August 2021 bei der Landesdirektion Sachsen brieflich, elektronisch oder zur Niederschrift vorgebracht werden:
Landesdirektion Sachsen
Referat 34, Raumordnung, Stadtentwicklung
„Stellungnahme zum ROV 110-kV Bahnstromleitung Arnsdorf - Pommritz“
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
E-Mail: post@lds.sachsen.de
Sie können die Unterlagen zu den aktuellen Öffnungszeiten der Gemeinde Steinigtwolmsdorf einsehen und Stellungnahmen nimmt ebenfalls die Gemeindeverwaltung entgegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.
Durch Einsichtnahme in die Unterlagen und Abgabe einer Stellungnahme entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Hinweise zur Abgrenzung des Raumordnungsverfahrens zum nachfolgenden Planfest-stellungsverfahren:
Es ist zu beachten, dass im Raumordnungsverfahren nach § 15 ROG die Raumverträglichkeit des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft wird. Das Raumordnungsverfahren schließt nicht mit der Genehmigung der Baumaßnahme ab. Das Raumordnungsverfahren dient der Vorbereitung eines noch zu beantragenden Planfeststellungsverfahrens zur Herstellung des Baurechts für die beabsichtigte Baumaßnahme.
Sofern im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Raumordnungsverfahren Anregungen vorgebracht werden, haben diese keinen rechtlichen Bezug auf das nachfolgende, vom Vor-habenträger erst noch zu beantragende Planfeststellungsverfahren. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits im Raumordnungsverfahren erhobene Einwendungen gegen die Baumaßnahme nicht im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden. Einwendungen gegen die Baumaßnahme sind ausschließlich im Rahmen der Anhörung im Planfeststellungsverfahrens zu erheben. Sofern bereits im Raumordnungsverfahren Einwendungen oder Forderungen erhoben worden sind, müssen diese im nachfolgenden Planfeststellungs-verfahren daher erneut erhoben werden, um berücksichtigt werden zu können.
Die Anhörung zum nachfolgenden Planfeststellungsverfahren erfolgt nach den fachgesetzlichen Regelungen einschließlich der Verweise auf das VwVfG. Danach erfolgt nach Antragstellung auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens in den betroffenen Kommunen eine Auslegung der Planunterlagen für einen Monat zur allgemeinen Einsichtnahme. Ort und Zeit der Auslegung sowie Hinweise zum Verfahren und zur Einhaltung von Fristen bei der Erhebung von Einwendungen werden vorher ortsüblich bekanntgemacht.
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Weifaer Frauenchor sucht Unterstützung
Singen Sie gern? Wenn Sie Lust und Freude am Singen haben und den reichen Schatz der Weifaer – und Oberlausitzer Heimatdichter bewahren wollen, sind Sie herzlich zum Mitsingen eingeladen.
Wir treffen uns nach Möglichkeit einmal im Monat im Weifaer Erbgericht.
Mittelfristig suchen wir jemanden, der unseren Laienchor ehrenamtlich musikalisch anleitet und uns vielleicht auch mit einem Instrument begleiten kann.
Wir sind keine Profis. Nur Mut. Macht mit.
Bitte meldet Euch bei
Inge Hähnchen (Weifa), Gisela Thomas (Ringenhain) oder Jeanette Beesdo (Steinigtwolmsdorf)
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Sehr geehrte Hundehalterinnen, sehr geehrte Hundehalter,
Wir nehmen an, dass in unserer Gemeinde Hunde gehalten werden, welche bisher nicht zur Hundesteuer angemeldet sind.
In der aktuellen Satzung zu Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Steinigtwolmsdorf ist folgendes bestimmt:
„Wer im Gebiet der Gemeinde Steinigtwolmsdorf einen über 3 Monate alten Hund zu nicht gewerblichen Zwecken hält, hat Hundesteuer nach den Festlegungen und Bestimmungen dieser Satzung zu zahlen.“
Wir fordern deshalb alle Hundehalter auf, die Ihre Hundehaltung noch nicht beim Steueramt der Gemeinde Steinigtwolmsdorf angemeldet haben, dies unverzüglich nachzuholen.
Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten
Die Gemeinde Steinigtwolmsdorf weist darauf hin, dass seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen die bisher gültige Pflanzenabfallverordnung mit ihren Ausnahmeregelungen nicht mehr gilt. Damit ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle in ganz Sachsen grundsätzlich untersagt. Dies ergibt sich aus § 28 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Pflanzenabfälle dürfen auf dem Grundstück, auf dem sie entstehen, nur durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren entsorgt werden. Des Weiteren müssen die Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden.
Im Landkreis Bautzen gibt es ausreichend viele Anlagen und Wertstoffhöfe, welche den Abfall annehmen. Deren Standorte sind beispielsweise in der Abfall-App des Landkreises Bautzen oder im Abfallkalender 2020 zu finden, der jedem Haushalt zugestellt wurde.
Das Verbrennen oder in den Wald bringen von Gartenabfällen ist verboten und wird mit empfindlichen Ordnungsgeldern geahndet.
Touristische Gebietsgemeinschaft
"Feriengebiet Oberlausitzer Bergland" e.V.
Hier gelangen Sie auf die Website:
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Parken während des Wochenmarktes
Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass das Parken auf dem Marktplatz mittwochs von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr während des Wochenmarktes verboten ist.
Auch ist es untersagt, an der Grenzstraße an der Mauer zur Kirche zu halten und zu parken.
Das Parkverbotsschild wird von einigen Bürgern ignoriert. Sie bringen sich noch mehr in Gefahr und stellen sich in den Kurvenbereich.
Wir verweisen hierzu auf § 12 der Straßenverkehrsordnung. Zuwiderhandlungen werden künftig mit einem Verwarngeld geahndet.
Bitte nutzen Sie den Parkplatz der Feuerwehr.
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Zuständigkeit der Naturschutzbezirke
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
vom Landratsamt Bautzen, Macherstraße 55, 01917 Kamenz, erreichte unsere Gemeinde folgende Information:
Zum 01.01.2019 ändert sich die Zuständigkeit der Naturschutzbezirke des Amtes Wald, Natur, Abfallwirtschaft. Für unsere Gemeinde ergibt sich folgende Zugehörigkeit:
Naturschutzbezirk 5: Ober- und Westlausitzer Bergland:
Radeberg, Arnsdorf, Großröhrsdorf, Großharthau, Frankenthal, Rammenau, Burkau, Göda, Demitz-Thumitz, Bischofswerda, Schmölln-Putzkau, Doberschau-Gaußig, Neukirch/Lausitz, Wilthen, Steinigtwolmsdorf
Ansprechpartner: Herr Falk Schmaler
Tel: 03591 / 525168316
Mobil: 01733892741
Sprechzeit in Bischofswerda nach Vereinbarung
Eine Darstellung der geänderten Zuständigkeiten finden Sie auch in der untenstehenden Abbildung.
Für Rückfragen steht Ihnen das Sachgebiet Forstreviere und Naturschutzbezirke, Tel. 03591/5251 68300 oder wna@lra-bautzen.de, zur Verfügung.

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Müll im Wald
Es gibt immer wieder verantwortungslose Mitbürger, die ihren Müll illegal im Wald entsorgen. Man findet Sperrmüll, Elektrogeräte, Säcke voller Müll, Lumpen, Bauschutt, Altreifen und Gartenabfälle. Die in den Abfällen enthaltenen Schadstoffe gefährden die Pflanzen und Tiere und können zu Verletzungen führen.
Gartenabfälle gehören in die Biotonne oder auf den Komposthaufen im Garten. Eine weitere Möglichkeit ist die Grüngutannahmestelle in Steinigtwolmsdorf am Sportplatz, geöffnet dienstags und freitags von 15 bis 18 Uhr. Sperrmüll und Elektrogeräte werden kostenlos abgeholt. Glas, Papier und Altkleider gehören in die entsprechenden Container.
Illegale Müllablagerungen treiben die Entsorgungskosten in die Höhe, denn der Unrat muss wieder aus dem Wald entfernt werden.
Also, liebe Bürger, Augen auf! Teilen Sie ihre Beobachtungen der Gemeinde oder dem Umweltamt mit. Nur gemeinsam können wir gegen die Täter vorgehen.
Illegale Müllablagerungen sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem empfindlichen Ordnungsgeld geahndet werden.