2. Gemeinsamer Frühjahrsputz
Steinigtwolmsdorfer, Weifaer und Ringenhainer
Frühjahrsputz – es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
am 01.04.2023 findet unser Frühjahrsputz in allen drei Ortsteilen von 9:00 bis 12:00 Uhr statt.
Mit der Unterstützung der Gemeinde, den Vereinen und Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, soll diese Aktion an vielen Straßen, an Einrichtungen und an bestimmten Punkten im gesamten Ortsgebiet durchgeführt werden. Wir wollen unsere Ortsteile für Ostern und für unsere Besucher herausputzen, die Wege und Plätze von Streugut, Laub und Müll befreien.
Wir bitten Sie vor Ihren Grundstücken das Streugut zusammenzukehren und in geeigneten Behältnissen zur Abholung bereitzustellen.
Gemeinsam wollen wir etwas für unseren Heimatort tun. Kommen Sie mit zum Frühjahrsputz und helfen Sie alle mit.
Die Aktion wird wieder durch das Naturschutzzentrum Neukirch unterstützt.
Treffpunkt Steinigtwolmsdorf: Gemeindeverwaltung, Am Markt 1
Treffpunkt Weifa: Jugendclub, Pestalozzistraße Nr. 1
Treffpunkt Ringenhain: Dorfgemeindezentrum „Alte Schule“, Schulweg 1
Gemeindeverwaltung Steinigtwolmsdorf und Ortschaftsräte
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Verlegung des Markttages im Zeitraum April bis voraussichtlich Oktober 2023
Ab dem 11. April wird die Kreuzung B 98 / S 154 grundhaft saniert.
Die Baumaßnahmen erfolgen unter Vollsperrung der Bundesstraße. Dies zieht zahlreiche Einschränkungen u.a. auf und um den Marktplatz nach sich.
Um den Markttag auch während der Bauzeit ohne weitere Einschränkungen anbieten zu können, wird dieser ab 05. April auf der Freifläche am Handelszentrums, Neue Straße (vor dem ehem. Getränkehandel) stattfinden.
Zum Parken nutzen Sie bitte die Flächen auf dem Parkplatz vor „Nah und Gut“.
Mit der Verlegung hoffen wir die beste Lösung für die nächsten Monate gefunden zu haben.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis sowie Ihr Mitwirken bei der Umsetzung dieser Lösung.
Ihre Gemeindeverwaltung Steinigtwolmsdorf
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Die Gemeinde Steinigtwolmsdorf als selbstständige Kommune hat zum 01.06.2023 folgende Stelle zu besetzen:
Mitarbeiter (m / w / d) im Sekretariat der Grundschule Steinigtwolmsdorf
Die Stelle ist unbefristet.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden.
Ihre Aufgaben umfassen:
- Verwaltungsarbeiten im Bereich des Sekretariats der Grundschule,
- Unterstützung der Schulleitung bei der Organisation des Schulbetriebs
- Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung als Schulträger
Das bringen Sie mit:
- Engagement für gemeindliche Belange sowie freundliches und korrektes Auftreten
- Selbstständige, engagierte und flexible Arbeitsweise
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit
- Zielstrebigkeit und Lernbereitschaft
- wünschenswert ist eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Kauffrau / zum Kaufmann für Büromanagement oder eine vergleichbare Ausbildung und nachgewiesene Berufserfahrung
- Bereitschaft zur Weiterbildung
- Erfahrungen und Fachkenntnisse in allen Fragen der Büroorganisation, des Sekretariatswesens und der Schriftgutverwaltung
- Bereitschaft zur Mehrarbeit sowie Einsätze bei Schulveranstaltungen auch außerhalb der Arbeitszeit sowie an Wochenenden oder Feiertagen
- sicherer Umgang mit den einschlägigen Softwareprogrammen des MS-Office-Paketes
- wünschenswert sind Erfahrungen im Umgang mit Schulverwaltungsprogrammen, insbesondere SAX-SVS; Kenntnisse über schulische Abläufe, zu den Einzelvorschriften des Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG)
Wir bieten Ihnen:
- Eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
- Unterstützung durch ein engagiertes und aufgeschlossenes Mitarbeiterteam
- Die Vergütung erfolgt nach TVöD-VKA mit einer Stellenbewertung in Entgeltgruppe 4, Jahressonderzahlung, jährliches Leistungsentgelt
- 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage Arbeitswoche im vollen Kalenderjahr
- Betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung) sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
- Persönliche und fachliche Entwicklung durch gezielte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Schwerbehinderte beziehungsweise ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Zur Berücksichtigung bitten wir Sie, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie uns Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise, Qualifikationsnachweise, Beurteilungen) bitte bis zum 11.04.2023 an die
Gemeinde Steinigtwolmsdorf
Am Markt 1
01904 Steinigtwolmsdorf
oder per E-Mail ausschließlich im PDF-Format: personal@gemeinde-steinigtwolmsdorf.de
Bewerbungshinweise:
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei. Die Bewerbungsunterlagen werden nur auf Wunsch und unter Mitsendung eines frankierten Umschlages zurückgesandt. Dies gilt auch für Mappen und Folien. Bei erfolgloser Bewerbung nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens erteilen.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Thomas unter der Telefonnummer 035951 – 18 288 22 gern zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Kathrin Gessel
Bürgermeisterin
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Sperrung Kreisstaße Weifa - Schirgiswalde
Klicken Sie bitte HIER für nähere Informationen des Landratsamtes Bautzen.
Änderungen der Busfahrpläne zur Sperrung der Kreisstaße Weifa Schirgiswalde
entnehmen Sie bitte HIER:
Linie 722 - Änderung ab 01.04.2023
Linie 724 - Änderung ab 01.04.2023
Linie 730 - Änderung ab 20.03.2023
Linie 736 - Änderung ab 01.04.2023
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Werden Sie Schöffe/Jugendschöffe - Amtszeit 2024 bis 2028
Ihr Engagement ist gefragt! Schöffenwahl für die Amtszeit 2024 bis 2028
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Ihre Stimme hat bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Durch Schöffen nimmt das Volk an der Rechtsprechung teil – daher ist das Schöffenamt eine verantwortungsvolle Tätigkeit und wichtiger Pfeiler der Demokratie.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber für die Amtszeit 2024 bis 2028. Grundsätzlich kann sich jede Person, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und in der Gemeinde Steinigtwolmsdorf wohnt, für das Schöffenamt bewerben. Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor (Mindestalter: 25 Jahre, Höchstalter 69 Jahre), oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen (insbesondere hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, z.B. Polizeibeamte und Religionsdiener). Die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache wird vorausgesetzt, ebenso die gesundheitliche Eignung. Außerdem dürfen Sie nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden sein und es darf gegen Sie kein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schweben.
Grundsätzlich ist für jede Verurteilung und Straffindung eine Zwei-Drittel-Mehrheit beim Gericht notwendig. Aus diesem Grunde sollten Sie über ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Lebenserfahrung verfügen. Auch steht Schöffen bei Gericht das Fragerecht zu, so dass Kommunikations- und Dialogfähigkeit vorausgesetzt wird. Objektivität und Unvoreingenommenheit sind in dem Amt eines Schöffen Selbstverständlichkeit. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.
Für diese verantwortungsvolle Tätigkeit als Schöffe, zu welcher Sie max. 12 mal im Jahr herangezogen werden können, erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung und einen Fahrtkostenersatz.
Fühlen Sie sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) angesprochen? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 28. April 2023 bei der Gemeindeverwaltung Steinigtwolmsdorf, Am Markt 1 in 01904 Steinigtwolmsdorf oder per E-Mail an buergeramt@gemeinde-steinigtwolmsdorf.de Das Formular zu Bewerbung finden Sie auf www.Schoeffenwahl.de und auf unserer Homepage unter Aktuelles.
Als Jugendschöffe richten Sie Ihre Bewerbung bitte an das Jugendamt des Landratsamtes Bautzen, Bahnhofstr. 9 in 02625 Bautzen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter Telefon 035951-182 88-30 zur Verfügung.
Der Gemeinderat entscheidet in seiner Sitzung am 09.05.2023, wer von den Bewerbern in die Vorschlagliste zur Wahl der Schöffen/Jugendschöffen aufgenommen wird. Im zweiten Halbjahr 2023 wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht aus dieser Vorschlagsliste die Haupt- und Ersatzschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028.
Verkauf von Wohnbauflächen am Wohnbaustandort „Valtenbergblick“ in Steinigtwolmsdorf
Am Wohnbaustandort „Valtenbergblick“ in Steinigtwolmsdorf konnten insgesamt sieben weitere Baugrundstücke für die Bebauung mit Einfamilienhäusern erschlossen werden. Bauwillige können sich daher ab sofort unter Angabe eines Kaufpreisangebotes zum Erwerb einer oder mehrerer Bauparzellen schriftlich bewerben. Das Mindestgebot beträgt 53,00 Euro pro m². Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das Höchstgebot.
Grundstücksbeschreibung:
Die Grundstücke befinden sich unweit des Ortszentrums von Steinigtwolmsdorf in ruhiger Gegend. Die Erschließung der Grundstücke erfolgte mit den Anschlüssen für Elektroenergie, Wasser, Abwasser und Gas. Die Baugrundstücke werden mit einer Verpflichtung zur Bauausführung innerhalb der nächsten 3 Jahre verkauft. Die zur Verfügung stehenden Bauparzellen mit den Flurstücknummern 1927 (892 m²), 1928 (619 m²), 1929 (774 m²), 1930 (718 m²), 1931 (567 m²), 1932 (520 m²) und 1933 (649 m²) sowie deren Lage können aus der nachstehenden Übersicht entnommen werden.
Kaufpreis:
Im Kaufpreis sind alle erstmaligen öffentlichen Erschließungsbeiträge sowie die Vermessung enthalten. Die jeweiligen Hausanschlusskosten für die Medien, die Notar- und sonstigen Grunderwerbskosten und die Abmarkungskosten sind vom Käufer zu tragen.
Ansprechpartner:
Für Fragen zum Grundstück steht Ihnen gern Herr Torsten Schmuck unter Tel.: 035951 1828819 oder per E-Mail unter finanzen@gemeinde-steinigtwolmsdorf.de zur Verfügung.
Ihr verbindliches Angebot senden Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Kaufangebot Valtenbergblick“ an folgende Adresse:
Gemeindeverwaltung Steinigtwolmsdorf
Am Markt 1
01904 Steinigtwolmsdorf
Grundsteuer-Reform
Am 31. Januar 2023 läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Die Gemeinde Steinigtwolmsdorf appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) rechtzeitig bei ihrem Finanzamt abzugeben.
Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen unserer Gemeinde. Alle Grundsteuereinnahmen bleiben direkt vor Ort. Mit ihnen finanzieren wir unter anderem den Bau und Betrieb von Straßen, Schule und Kindergarten. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen.
Ausschließlich die Finanzämter sind für die Bewertung im Rahmen der Grundsteuer zuständig, dass ändert sich auch nicht mit der Reform. D.h. das Finanzamt ermittelt anhand der Feststellungerklärungen den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag für den Grundbesitz. Erst wenn alle Grundsteuermessbeträge für die Grundstücke in der Gemeinde Steinigtwolmsdorf vorliegen, kann der Gemeinderat im Jahr 2024 über den Grundsteuerhebesatz ab 2025 entscheiden. Ohne Mitwirken der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer durch fristgerechte Abgabe der Feststellungserklärung, kann eine sachgerechte Debatte über die örtlichen Hebesätze nicht stattfinden. Wir bitten daher um Ihre Mithilfe.
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:
- Für die Entgegennahme und Verarbeitung der Feststellungserklärungen sind ausschließlich die Finanzämter zuständig. Die Gemeinde Steinigtwolmsdorf ist daran nicht beteiligt.
Die Feststellungserklärung ist bis zum 31. Januar 2023 bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt.
- Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine Feststellungserklärung abgeben werden. Grundstücke sind beispielsweise:
- unbebaute Grundstücke
- Wohngrundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Eigentumswohnungen)
- betriebliche Grundstücke (gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke)
Von April bis Juni 2022 haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ein individuelles Informationsschreiben ihres Finanzamts erhalten. Darin wurde das Aktenzeichen mitgeteilt, unter dem das oder die Grundstücke beim Finanzamt geführt werden. Dieses muss bei der Abgabe der Feststellungserklärung mit angegeben werden. Sollten die Bürgerinnen und Bürger das Schreiben verlegt oder kein Schreiben erhalten haben, kann das Aktenzeichen beim zuständigen Finanzamt erfragt werden.
- Möglichkeiten der Abgabe:
- Kostenlos online mit ELSTER-Zertifikat: elster.de (Übrigens: Die Abgabe der Steuererklärung ist auch über das Zertifikat von Angehörigen erlaubt.)
- Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie unbebaute Grundstücke steht ein weiterer kostenloser Online-Service zur Abgabe der Grundsteuererklärung zur Verfügung – »Grundsteuererklärung für Privateigentum« (mit und ohne ELSTER-Zertifikat nutzbar).
- Elektronisch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten
- Wenn die Online-Abgabe mangels entsprechender Technik nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt.
- Serviceangebote der Finanzverwaltung:
- Grundsteuer-Hotline unter 03591-488 90 90 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr)
- Ausführliche Informationen, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklär-Videos zur Grundsteuer: grundsteuer.sachsen.de
- Grundsteuerportal (Geodatenportal): Grundsteuerportal Sachsen 2022
- Erklär-Videos auf YouTube: Erklärung zur Grundsteuerreform in ELSTER
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.
- Ab dem Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Gemeinde Steinigtwolmsdorf. Somit sind erst dann Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht zu leisten.
Tierbestandsmeldung 2023
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
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Angebote der Energieagentur für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bautzen
Für mehr Informationen klicken Sie bitte HIER.
Achtung, neue Webpräsenz: https://www.energieagentur-bautzen.de/
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Die Bereitschaftspraxen der KV Sachsen – Ihre Anlaufstellen, wenn Ihre Arztpraxis geschlossen hat:
Bereitschaftspraxen werden oft auch als „Portalpraxen“ bezeichnet und dienen der Behandlung von Patienten mit nicht lebensbedrohlichen Beschwerden, die normalerweise tagsüber eine Arztpraxis aufsuchen würden, deren Behandlung aber aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Praxisöffnungstag warten kann.
Telefonisch ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der kostenfreien bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 erreichbar. Weitere Informationen zu den Bereitschaftspraxen in Ihrer Region finden Sie unter folgendem Link auf der Internetpräsenz der KV Sachsen:
www.kvsachsen.de > Bürger > Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Bei lebensbedrohlichen Symptomen, z. B. Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft, Vergiftungen, ist der Rettungsdienst unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 112 zuständig.
Damit die Wartezeiten akut erkrankter Personen nicht unnötig verlängert werden, sind die Bereitschaftspraxen keine Anlaufstellen zur ausschließlichen Ausstellung von Wiederholungsrezepten oder Folgebescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit. Unbedingt zu beachten ist, dass Bereitschaftspraxen keine Anlaufstellen für Personen mit Verdacht auf COVID-19 sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Hier finden Sie die INFORMATIOBSBOX zum ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV Sachsen
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Digitale Sperrmüllkarte ab 2022
Bereits seit geraumer Zeit besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit die Sperrmüll-Abholung digital zu beantragen. Das bestehende Online-Angebot wird auch intensiv genutzt, weil damit eine deutlich schnellere Beantragung und anschließend die zügigere Bearbeitung verbunden ist.
Ab dem Jahr 2022 wird die Sperrmüllkarte daher grundsätzlich nur noch digital angeboten. Auf eine zusätzliche Verteilung der Karten in der bisherigen Form wird verzichtet. Detaillierte Informationen zur Sperrmüll-Beantragung finden Sie im Mittelteil des neuen Abfallkalenders 2022, der im Zeitraum vom 06.12.-17.12. verteilt wird.
Die Sperrmüllkarte-online finden Sie in unserer AbfallApp oder Sie besuchen uns im Internet unter www.landkreis-bautzen.de Mit dem Suchbegriff „Sperrmüll“ kommen Sie leicht ans Ziel.
Für Bürgerinnen und Bürger, die die Online-Variante nicht nutzen können, steht aber ein Alternativangebot zur Verfügung. Informationen dazu enthält ebenfalls der neue Abfallkalender 2022.
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Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten
Die Gemeinde Steinigtwolmsdorf weist darauf hin, dass seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen die bisher gültige Pflanzenabfallverordnung mit ihren Ausnahmeregelungen nicht mehr gilt. Damit ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle in ganz Sachsen grundsätzlich untersagt. Dies ergibt sich aus § 28 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Pflanzenabfälle dürfen auf dem Grundstück, auf dem sie entstehen, nur durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren entsorgt werden. Des Weiteren müssen die Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden.
Im Landkreis Bautzen gibt es ausreichend viele Anlagen und Wertstoffhöfe, welche den Abfall annehmen. Deren Standorte sind beispielsweise in der Abfall-App des Landkreises Bautzen oder im Abfallkalender 2020 zu finden, der jedem Haushalt zugestellt wurde.
Das Verbrennen oder in den Wald bringen von Gartenabfällen ist verboten und wird mit empfindlichen Ordnungsgeldern geahndet.